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Das Bild zeigt zwei Kinder, davon eines im Rollstuhl. Foto: Kleinert / GfG

Inklusive Kindertagesbetreuung

Jedes Kind hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.

Alle Kinder haben vom ersten Geburtstag bis zur Einschulung einen Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung und ab dem dritten Geburtstag auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung. Diese Ansprüche gelten natürlich auch für Kinder mit einer Behinderung und Kinder, die von Behinderung bedroht sind. 

Klicken Sie auf die Reiter, um sich zu den unterschiedlichen Angeboten der Kindertagesbetreuung für Kinder mit Behinderung zu informieren:

Inklusive Kita

Für Ihr Kind gibt es eine Vielzahl von inklusiven wohnortnahen Kindertageseinrichtungen in Ihrer unmittelbaren Nähe. Ihr Kind erhält dort eine gemeinsame Betreuung und Förderung mit Kindern ohne Behinderung.

Alle Kinder treffen ihre Spielgefährten aus der Nachbarschaft.

Besuchen Sie die Kindertageseinrichtungen bei Ihnen vor Ort. Die Kita-Leitung gibt Ihnen bei einem persönlichen Besuch gerne Auskunft über die Fördermöglichkeiten für Ihr Kind. Sie zeigt Ihnen außerdem therapeutische und andere unterstützende Möglichkeiten in der Kita oder vor Ort auf.

So geht's:

Für die Kinder in inklusiven Kitas übernehmen die Einrichtungen die Antragsstellung beim LWL. Alternativ können Sorgeberechtigte den Antrag hier auch selbst online stellen.

Im Video:

Anna hat Trisomie 21 und besucht seit zwei Jahren ihre Kita. „Anna gehört so zu uns, dass wir sie nicht mehr missen wollen.“, beschreibt die Kita-Leiterin. Durch ihre Entwicklung ist Anna nicht gleichauf mit den Kindern in ihrer Gruppe, doch das beeinträchtigt sie nur bedingt. Katharina ist froh, dass ihre Tochter Anna so gut in der Kita angekommen ist und hier optimal gefördert wird. Wie die Landschaftsverbände in NRW dazu beitragen, dass Inklusion in der Kita gelingt, zeigt dieser filmische Ausflug in Annas Gruppe.

Kombinierte Kita

In kombinierten/heilpädagogischen Kindertageseinrichtungen stehen zur Betreuung und Förderung heilpädagogische Plätze in einer Gruppe für Kinder mit Behinderung zur Verfügung. Darüber hinaus gibt es weitere Gruppen für Kinder ohne Behinderung. Oft werden die Kinder in gemischten Gruppen gefördert. Die Kinder lernen und spielen gemeinsam und erhalten verschiedene therapeutische Angebote.

Die heilpädagogischen Plätze sind Kindern mit einem besonderen individuellen Bedarf vorbehalten, wie z. B. kleinere Gruppen, multiprofessionelle Teams sowie gegebenenfalls pflegerische Fachkenntnisse.

Sollten Sie sich für eine solche Einrichtung interessieren, gibt Ihnen die Kita-Leitung bei einem persönlichen Besuch gerne Auskunft über die Fördermöglichkeiten für Ihr Kind.

Der LWL als Kostenträger entscheidet im gemeinsamen Austausch mit den Einrichtungen und den Jugendämtern über die Platzvergabe.

Gegebenenfalls ist alternativ eine Antragstellung für einen Platz in einer inklusiven wohnortnahen Kindertageseinrichtung möglich, da die Anzahl der heilpädagogischen Plätze begrenzt ist. Dabei besteht der Rechtsanspruch der Eltern gegenüber dem örtlichen Jugendamt.

So geht's:

Für heilpädagogische und kombinierte Kitas ist ein Antrag von den Eltern zu stellen. Nutzen Sie dafür unser Antragsformular. Beim Ausfüllen erhalten Sie Unterstützung durch die Kindertageseinrichtung, den LWL oder das örtliche Jugendamt.

Wichtig: Da es keine Garantie auf einen Platz in einer kombinierten Kindertageseinrichtung gibt, können Sie Ihr Kind zusätzlich bei Ihrem örtlichen Jugendamt in einem Regelkindergarten mit inklusiven Plätzen anmelden.

Kindertagespflege

An einigen Orten werden Tagespflegeplätze angeboten, die Kindern mit und ohne Behinderung eine gemeinsame Betreuung und Förderung in Kleingruppen ermöglichen.

Diese Betreuung als Alternative zur Kindertageseinrichtung erfolgt meist im häuslichen Rahmen, meistens bei der Tagespflegeperson, also der Tagesmutter oder dem Tagesvater.

Qualifizierte Tagespflegepersonen vermittelt Ihnen Ihr Jugendamt vor Ort. Die Ansprechpersonen finden Sie im Jugendamtsverzeichnis für Westfalen-Lippe unter der Funktion "Kindertagespflege".

So geht's:

Sie als Eltern stellen den Antrag auf Leistungen der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche. Beim Ausfüllen des Antrages unterstützt Sie Ihr örtliches Jugendamt oder der LWL.

Im Video:

Eltern von Kindern mit Behinderung können ihre Kinder auch in der Tagespflege betreuen lassen. Die Betreuung von Kindern unter drei Jahren durch eine qualifizierte Tagesmutter ist eine Alternative.