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Hilfe für Kinder und Jugendliche in Pflege-Familien

Hilfe für Kinder und Jugendliche in Pflege-Familien

Der LWL ist zuständig für die Hilfe für:

  • Kinder und Jugendliche mit Behinderungen
    in Pflege-Familien.

    Die Behinderungen können geistige Behinderungen sein.
    Oder körperliche Behinderungen.
    Oder Sinnes-Behinderungen.

Der LWL ist zuständig für Kinder aus Westfalen-Lippe.

Das Bild zeigt zwei Erwachsene und zwei Kinder.