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So bekommt Ihr Pflege-Kind weitere Leistungen

So bekommt Ihr Pflege-Kind weitere Leistungen

Der LWL ist zuständig für alle Hilfen:
Die in der Pflege-Familie gebraucht werden.

Manche Kinder mit Behinderungen
brauchen aber noch mehr Hilfe.
Zum Beispiel:
Damit die Kinder in der Schule gut mitmachen können.
Diese Hilfe ist nicht in der Pflege-Familie.
Für diese Hilfe ist der LWL nicht zuständig.

Das Sozial-Amt ist für diese Hilfen zuständig.

Sie müssen keinen besonderen Antrag stellen
beim Sozial-Amt.
Der LWL arbeitet zusammen
mit den anderen Trägern für Sozial-Hilfe.

Alle Hilfen werden besprochen
beim Gespräch über die Hilfe.
Auch die Hilfen von anderen Stellen.
Zum Beispiel:

  • Von der Kranken-Kasse
  • Oder vom Arbeits-Amt