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Soziale Teilhabe für Kinder und Jugendliche
Wir fördern die Eingliederung von jungen Menschen mit Behinderung. Damit Kinder und Jugendliche sich bestmöglich entwickeln können.
Unsere Aufgaben
Das LWL-Referat "Soziale Teilhabe für Kinder und Jugendliche" bietet Beratung, Unterstützung und Förderung bei der Eingliederung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung.
- Der LWL fördert die Eingliederung von Kindern und Jugendlichen, die eine Behinderung haben oder von ihr bedroht sind. (Ausnahme sind Kinder mit seelischer Behinderung in Pflegefamilien und in Leistungen über Tag und Nacht, dafür sind weiterhin die örtlichen Jugendhilfeträger zuständig.)
- Das Referat ist für Aufgaben der Eingliederungshilfe in Kindertagesbetreuung und in Frühförderung (Bewilligung ab 01.01.2020) zuständig. Ab 2020 übernimmt das Referat außerdem die Bearbeitungszuständigkeit für Kinder und Jugendliche mit Behinderung in Pflegefamilien. Perspektivisch werden hier auch die Leistungen über Tag und Nacht gewährt, die derzeit im LWL-Inklusionsamt für Soziale Teilhabe bearbeitet werden.
- Wir beraten, ermitteln den Hilfebedarf der Kinder und Jugendlichen und entscheiden über die Anträge.
- Dabei arbeiten wir eng mit Trägern und Einrichtungen der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche in Westfalen-Lippe zusammen.
Neue Zuständigkeiten ab 2020 für Eingliederungshilfeleistungen für Kinder und Jugendliche
Zuständigkeit der Landschaftsverbände
- Frühförderung
- Autismusspezif. Förderung vor Schuleintritt
- Kindertagesbetreuung
- Leistungen über Tag und Nacht & in Pflegefamilien
Zuständigkeit auf örtlicher Ebene
- Schulintegrationshilfen
- Familienunterst. Dienste (FuD's)
- Autismussp. Förderung ab Schuleintritt
Unser Auftrag
Schaffung einheitlicher Lebensverhältnisse
Sicherstellung einheitlicher und vergleichbarer Strukturen in Art und Umfang der Leistungserbringung in NRW.
Passgenaue individuelle Bedarfsermittlung
Wir ermitteln den konkreten Bedarf von Kindern und Jugendlichen personenzentriert. Das Kind steht dabei im Mittelpunkt.